Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung vom 02.11.2026
1. Geltung und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Farmlog von FarmLog, Riederberg, 3178 Bösingen, Schweiz (nachfolgend «wir»). Kunde ist der Betrieb; wer «Abo abschliessen» auslöst, bestätigt, den Betrieb vertreten zu dürfen. Für alle Personen eines Betriebs gelten diese Bedingungen für ihre Nutzung.
2. Leistungen
Farmlog ist ein Feldkalender im Browser für Aufzeichnungen, Auswertungen und Exporte. Wir entwickeln die App weiter und können Funktionen ändern; Erfassen, Auswerten und Exportieren der eigenen Daten bleiben erhalten.
Die App gibt keine Rechts-, Dosier- oder Behandlungsberatung; massgebend sind Kontrollstelle und Kanton. Amtliche Daten (z. B. Pflanzenschutzmittelverzeichnis, Wetter, Karten) übernehmen wir ohne Gewähr. Die Suisse-Bilanz in der App ist nicht vom BLW zugelassen. Antworten der KI können falsch sein und sind vor Gebrauch zu prüfen.
3. Konto
Gib bei der Registrierung wahre Angaben an und halte dein Passwort geheim. Jede Person hat ein eigenes Konto. Die Betriebsleitung vergibt die Rollen und ist für die Personen verantwortlich, die sie einlädt.
4. Probezeit
Jeder neue Betrieb kann Farmlog 7 Tage ab dem Anlegen kostenlos testen. Die Probezeit endet von selbst und kostet nichts. Ohne Abo kann der Betrieb danach nur noch lesen.
5. Vertragsschluss, Preis, Zahlung
So kommt der Vertrag zustande:
- Konto registrieren und Betrieb anlegen.
- In Einstellungen › Abo die Rechnungsadresse erfassen (jederzeit änderbar).
- «Abo abschliessen» wählen.
- Im Bestätigungsfenster Preis, Laufzeit, Zahlungsfrist und Rechnungsadresse prüfen; «Abbrechen» ändert nichts.
- Mit der Bestätigung entsteht der Vertrag; die Rechnung kommt sofort per E-Mail und zusätzlich per Post.
Der Preis beträgt CHF 140.00 pro Betrieb und Jahr; alle Personen des Betriebs sind inbegriffen.
Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine MWST erhoben.
Bezahlt wird per QR-Rechnung innert 30 Tagen.
6. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
Das Abo läuft 12 Monate ab Ende der Probezeit, bei späterem Abschluss ab dem Tag des Abschlusses. Es verlängert sich jeweils um 12 Monate, solange in Einstellungen › Abo «automatisch verlängern» eingeschaltet ist. Die Folgerechnung kommt 30 Tage vor Laufzeitende und ist am Laufzeitende fällig.
Wer nicht verlängern will, schaltet «automatisch verlängern» aus oder schreibt uns an info@farmlog.ch, jeweils bevor die Folgerechnung gestellt ist; das Abo endet dann am Laufzeitende.
Bereits bezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet.
7. Zahlungsverzug
Am Tag nach der Fälligkeit erhältst du eine Zahlungserinnerung. Ist die Rechnung 14 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt, kann der Betrieb nur noch lesen: Daten, Auswertungen, Exporte und Kontrollmappe bleiben zugänglich, Erfassen und Ändern ist gesperrt. Nach Eingang der Zahlung ist Erfassen wieder möglich. Daten werden deswegen nicht gelöscht.
Die Pflicht, die Rechnung zu bezahlen, bleibt bestehen.
8. Bestandsbetriebe und kostenlose Zugänge
Betriebe, die vor Einführung des Abos angelegt wurden, nutzen Farmlog kostenlos. Wir können einzelne Betriebe kostenlos stellen oder ihren Zugang verlängern.
9. Zulässige Nutzung
Nicht erlaubt sind:
- rechtswidrige Inhalte,
- Angriffe auf die App und das Umgehen von Sicherheits- und Nutzungsgrenzen (z. B. KI-Tageslimits),
- automatisierte Massenabfragen,
- die Weitergabe von Zugangsdaten.
10. Sperrung
Bei Verstössen oder zum Schutz der App können wir einzelne Konten sperren. Die Sperre wirkt sofort, wird begründet und protokolliert und lässt sich aufheben. Die Daten des Betriebs bleiben erhalten.
Fragen an info@farmlog.ch.
11. Daten des Betriebs
Die erfassten Daten gehören dem Betrieb. Wir bearbeiten sie nur, um die App bereitzustellen, halten sie vertraulich und setzen nur die in der Datenschutzerklärung genannten Dienste ein. Geteilt wird nur mit eurer Handlung oder Einwilligung (Einladung, Parzellen-Übergabe, Maschinengemeinschaft, Schädlings-Radar). Die Betriebsleitung kann die Daten jederzeit exportieren, auch im Zustand «nur lesen».
12. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um einen störungsfreien Betrieb, garantieren aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungen kündigen wir wenn möglich an. Einträge ohne Netz speichert die App und sendet sie später.
13. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es erlaubt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen gegenüber Kontrollstellen und Behörden ist der Betrieb verantwortlich.
14. Ende des Vertrags
Nach Ende des Abos bleibt der Betrieb lesbar und exportierbar. Auf Anfrage löschen wir Konto und Daten, ausser Rechnungen mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht.
15. Einstellung des Dienstes
Stellen wir Farmlog ein, kündigen wir das mindestens 3 Monate vorher per E-Mail an die Betriebsleitung an. Bis dahin kann die Betriebsleitung alle Daten exportieren. Für eine bereits bezahlte Laufzeit nach der Einstellung erstatten wir den Preis anteilig.
16. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen kündigen wir mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die Betriebsleitung an. Preisänderungen gelten frühestens ab der nächsten Laufzeit. Wer nicht einverstanden ist, beendet das Abo wie in Ziffer 6 beschrieben.
17. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bösingen; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Fassung vom 02.11.2026